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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Web-Anwendung „Kartenwerk“ (im Folgenden „Anwendung“) zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.

(2) Anbieter ist Eldin Buzuk, Nattmannsweg 16, 45886 Gelsenkirchen, E-Mail buzuk3060@gmail.com (im Folgenden „Anbieter“).

(3) Nutzer können Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche bezeichnet.

(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistung

(1) Die Anwendung ist ein Werkzeug, mit dem der Nutzer Speisekarten von Restaurants in eine Liste im Format der Lieferplattform Wolt überführt. Dazu gehören das Anlegen von Aufträgen je Restaurant, das Hochladen von Fotos und PDF-Dateien, das automatische Auslesen dieser Dateien durch einen KI-Dienst, der vom Nutzer angestoßene Import öffentlich abrufbarer Speisekartendaten von Lieferplattformen über einen Link, das Nachbearbeiten der Liste und der Export als Excel-Datei.

(2) Die Ergebnisse (Gerichte, Beschreibungen, Preise, Größen, Extras, Allergen- und Zusatzstoffangaben) werden maschinell erzeugt und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Werkzeugs, nicht ein bestimmtes Ergebnis und keine Vollständigkeit der Allergenangaben. Der Nutzer prüft jede Liste vor der Verwendung, insbesondere Preise und Allergenangaben, mit dem Restaurant.

(3) Die Anwendung erbringt keine Rechtsberatung, insbesondere nicht zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder zu Plattformregeln.

(4) Der Anbieter kann Funktionen weiterentwickeln. Änderungen und Einstellungen von Funktionen richten sich nach § 11 Absatz 3.

(5) Die Anwendung steht in keiner Verbindung zu Wolt oder zu den Lieferplattformen, von denen Speisekarten importiert werden.

§ 3 Konto, Probe, Startphase

(1) Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Die Anmeldung erfolgt mit der E-Mail-Adresse über einen Anmeldelink; ein Passwort gibt es nicht.

(2) Mit dem Konto erhält der Nutzer die Stufe „Probe“: 2 Restaurants einmalig, ohne Entgelt und ohne Zahlungsmittel. Die Probe endet, wenn dieses Kontingent aufgebraucht ist; ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

(3) Der Anbieter kann einzelnen Nutzern die Nutzung ohne Entgelt einräumen. Daraus entsteht kein Anspruch für die Zukunft.

(4) Der Anbieter kann die Anwendung zeitweise allen Nutzern ohne Entgelt und ohne Kontingent bereitstellen (Startphase). Die Startphase endet mit einer Ankündigung in der Anwendung und per E-Mail mindestens zwei Wochen vorher; ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt nur, wenn der Nutzer es ausdrücklich bucht.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Stufen in der Anwendung ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Nutzer wählt auf der Seite „Abo“ in der Anwendung eine Stufe. Es öffnet sich ein Blatt mit Stufe, Preis, Abrechnungszeitraum und Kontingent, auf dem er diesen AGB und der Widerrufsbelehrung zustimmt; mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig wechseln“ beziehungsweise „Zahlungspflichtig freischalten“ gibt er ein verbindliches Angebot ab. Beim Start eines Abonnements folgt danach der Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters Stripe, in dem der Nutzer seine Eingaben prüfen und korrigieren kann.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die gewählte Stufe im Konto des Nutzers freischaltet; beim Start eines Abonnements geschieht das, sobald Stripe dem Anbieter die Zahlung bestätigt, beim Wechsel auf eine höhere Stufe und beim Freischalten weiterer Restaurants sofort. Der Anbieter bestätigt den Vertrag unverzüglich per E-Mail; die Bestätigung enthält diese AGB in der geltenden Fassung, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

(4) Diese AGB sind jederzeit unter /agb abrufbar und können gespeichert oder gedruckt werden. Die gebuchte Stufe, das verbleibende Kontingent und der Beginn des Abrechnungsmonats sind auf der Seite „Abo“ einsehbar.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Stufen, Preise, Kontingent

(1) Es gibt folgende Stufen mit monatlicher Abrechnung:

  • Basis: 15,00 € je Monat für 12 Restaurants je Abrechnungsmonat.
  • Pro: 30,00 € je Monat für 40 Restaurants je Abrechnungsmonat.

(2) Über das Kontingent hinaus kann der Nutzer weitere Restaurants für je 3,00 € freischalten (Knopf „Weiteres Restaurant“ auf der Seite „Abo“). Der Betrag wird als Posten auf die nächste Monatsrechnung gesetzt; die Freischaltung bleibt wie das übrige Kontingent erhalten (Absatz 3).

(3) Ein Restaurant zählt auf das Kontingent, sobald der Nutzer für den Auftrag zum ersten Mal Plattformdaten zieht oder Dateien lesen lässt. Ist das Kontingent aufgebraucht, sind Ziehen und Lesen für weitere Restaurants bis zur nächsten Gutschrift oder Freischaltung gesperrt; Ansehen, Bearbeiten und Export bestehender Aufträge bleiben möglich. Nicht genutzte Restaurants verfallen nicht mit dem Abrechnungsmonat: Sie bleiben erhalten, solange das Abonnement läuft, und mit jedem bezahlten Abrechnungsmonat kommt das Kontingent der gebuchten Stufe hinzu. Mit dem Ende des Abonnements verfallen nicht genutzte Restaurants; der Anbieter nennt dem Nutzer die betroffene Zahl vor dem Ende auf der Seite „Abo“ und in der Kündigungsbestätigung.

(4) Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Vertragsschluss und dauert einen Monat; die folgenden Abrechnungsmonate schließen sich jeweils an.

(5) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; die genannten Preise sind Endpreise.

(6) Ein Wechsel von Basis auf Pro ist jederzeit in der App möglich. Dabei zahlt der Nutzer sofort den Unterschied der beiden Monatspreise (15,00 €) und erhält sofort den Unterschied der beiden Kontingente (28 Restaurants) gutgeschrieben; der Abrechnungsmonat bleibt unverändert, und ab dem folgenden Abrechnungsmonat gilt der Preis von Pro. Ein Wechsel von Pro auf Basis ist in der App möglich und wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam; bis dahin gilt Pro weiter, und der Nutzer kann den Wechsel zurücknehmen. Nicht genutzte Restaurants bleiben bei jedem Wechsel erhalten.

§ 6 Zahlung

(1) Die Zahlungen wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland („Stripe“) ab. Es gelten die von Stripe angebotenen Zahlungsarten.

(2) Das Entgelt ist je Abrechnungsmonat im Voraus fällig und wird zu dessen Beginn über das bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Zusätzliche Restaurants werden mit der nächsten Monatsrechnung eingezogen.

(3) Rechnungen stellt Stripe für den Anbieter bereit; der Nutzer erreicht sie über den Knopf „Rechnungen, Wechsel, Kündigung“ auf der Seite „Abo“ (Kundenportal von Stripe).

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht gekündigt wird.

(2) Der Nutzer kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen: über den Knopf „Rechnungen, Wechsel, Kündigung“ auf der Seite „Abo“ (Kundenportal von Stripe), über die Kündigungsseite /kuendigen (Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB, ohne Anmeldung erreichbar) oder in Textform per E-Mail an buzuk3060@gmail.com. Bis zum Ende des Abrechnungsmonats bleibt das Kontingent nutzbar; danach sind Ziehen und Lesen gesperrt, Ansehen und Export bleiben möglich.

(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Abrechnungsmonats kündigen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen § 9 verstößt.

(5) Bei Kündigung durch den Nutzer wird das Entgelt für den laufenden Abrechnungsmonat nicht anteilig erstattet. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

§ 8 Zahlungsverzug und Sperre

(1) Schlägt der Einzug fehl, wiederholt Stripe den Einzug nach den bei Stripe hinterlegten Regeln und benachrichtigt den Nutzer; der Anbieter weist ihn zusätzlich per E-Mail und auf der Seite „Abo“ darauf hin. Das Abonnement gilt als „offen“; das Freischalten weiterer Restaurants sowie Ziehen und Lesen für neue Restaurants sind gesperrt, bis die Zahlung eingegangen ist. Ansehen, Bearbeiten und Export bestehender Aufträge bleiben möglich.

(2) Bleibt die Zahlung aus, endet das Abonnement, sobald Stripe die Wiederholungsversuche erfolglos abgeschlossen hat. Ansprüche des Anbieters auf das offene Entgelt und Verzugszinsen bleiben unberührt.

§ 9 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hält seine Zugangsdaten (E-Mail-Postfach und Anmeldelinks) geheim und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Ein Konto ist für eine Person bestimmt; die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer kann dasselbe Konto auf mehreren eigenen Geräten angemeldet lassen; der Anbieter begrenzt die Zahl gleichzeitiger Anmeldungen aus Sicherheitsgründen.

(2) Der Nutzer lädt nur Inhalte hoch, zu deren Nutzung er berechtigt ist, und stellt sicher, dass das jeweilige Restaurant mit der Aufbereitung seiner Speisekarte einverstanden ist. Er räumt dem Anbieter das Recht ein, die Inhalte zur Leistungserbringung zu speichern, zu verarbeiten und an den KI-Dienst zu übermitteln.

(3) Der Nutzer stößt den Import von Lieferplattformen nur für Restaurants an, die ihn mit der Übernahme ihrer Speisekarte beauftragt haben oder damit einverstanden sind; mit dem Anlegen eines Restaurants bestätigt er dieses Einverständnis. Die Speisekarte bleibt Inhalt des jeweiligen Restaurants. Beim Import beachtet der Nutzer die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen selbst. Der Anbieter stellt nur das Werkzeug bereit; der Nutzer entscheidet, ob und welche Daten er abruft.

(4) Der Nutzer prüft jede erzeugte Liste vor der Verwendung und ist für Angaben verantwortlich, die er an Wolt oder Dritte weitergibt. Allergen- und Zusatzstoffangaben stimmt er mit dem Restaurant ab.

(5) Der Nutzer nutzt die Anwendung nicht missbräuchlich, insbesondere nicht für automatisierte Massenabrufe, das Umgehen des Kontingents oder das Einschleusen von Schadcode.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert sie aber nicht. Wartung, Updates und Störungen bei Hosting, KI-Dienst, Zahlungsdienstleister oder den Lieferplattformen können die Nutzung einschränken.

(2) Importe hängen von der öffentlichen Erreichbarkeit der Plattformdaten ab. Ändert eine Plattform ihre Seiten oder sperrt Abrufe, kann der Import ausfallen; ein Anspruch auf Import besteht nicht.

§ 11 Mängel und Aktualisierungen

(1) Ist der Nutzer Verbraucher, gelten für die Bereitstellung der Anwendung und für Mängel die §§ 327 ff. BGB über Verträge über digitale Produkte, insbesondere die Rechte auf Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz. Einen Mangel meldet der Nutzer per E-Mail an buzuk3060@gmail.com; der Anbieter bestätigt den Eingang und nennt, was er tut.

(2) Der Anbieter stellt während der Laufzeit die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit die Anwendung vertragsgemäß bleibt, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen (§ 327f BGB), und informiert darüber in der Anwendung. Die Anwendung wird als laufend gepflegter Dienst bereitgestellt; eine Installation durch den Nutzer ist nicht erforderlich.

(3) Der Anbieter kann die Anwendung über das zur Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, insbesondere Funktionen ändern oder einstellen, nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB: aus einem in diesem Vertrag genannten triftigen Grund (Anpassung an eine geänderte technische Umgebung, an geänderte Vorgaben der genannten Plattformen oder an eine geänderte Rechtslage), ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer und mit Ankündigung in Textform. Wird der Zugang zur Anwendung oder ihre Nutzbarkeit dadurch mehr als nur geringfügig beeinträchtigt, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich kündigen; der Anbieter weist darauf in der Ankündigung hin.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Über die Absätze 1 und 2 hinaus ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Fehler in maschinell erzeugten Listen (Preise, Allergene, Zusatzstoffe, Beschreibungen), soweit der Nutzer seine Prüfpflicht nach § 9 Absatz 4 verletzt hat, sowie für Folgen eines Verstoßes gegen Bedingungen von Lieferplattformen oder Wolt. Die Absätze 1 und 2 bleiben davon unberührt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer erforderlich gewesen wäre. Der Nutzer bewahrt seine Ausgangsdateien (Fotos, PDF-Dateien) selbst auf.

(5) Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Die Rechte des Verbrauchers aus § 11 bleiben unberührt.

§ 13 Daten und Löschung

(1) Aufträge, Dateien und Listen bleiben gespeichert, bis der Nutzer sie löscht. Nach Ende des Abonnements bleibt das Konto bestehen; Ziehen und Lesen sind gesperrt, Ansehen und Export bleiben möglich.

(2) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit selbst löschen (Seite „Konto“ in der Anwendung, Löschen mit Tipp-Bestätigung) oder die Löschung per E-Mail an buzuk3060@gmail.com verlangen. Mit der Löschung endet ein laufendes Abonnement sofort; Aufträge, hochgeladene Dateien und Anmeldungen werden gelöscht. Abrechnungsdaten bewahrt der Anbieter nach den handels- und steuerrechtlichen Fristen auf (§ 257 HGB, § 147 AO).

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter in die Anwendung einstellt (etwa den Namen oder die Telefonnummer einer Inhaberin oder eines Inhabers auf einer Speisekarte oder einem Flyer), verarbeitet der Anbieter diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Nutzers. Der Nutzer ist dafür Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

(2) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und der Kreis der betroffenen Personen ergeben sich aus § 2 und aus der Datenschutzerklärung. Der Anbieter verarbeitet diese Daten nur zur Erbringung der Leistung, verpflichtet die eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit und trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

(3) Der Anbieter setzt die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister als weitere Auftragsverarbeiter ein; der Nutzer stimmt dem zu. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer über einen Wechsel rechtzeitig in Textform, damit dieser widersprechen kann.

(4) Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei Anfragen betroffener Personen und bei Meldepflichten, stellt auf Verlangen die zur Nachweisführung erforderlichen Angaben bereit und löscht oder gibt die Daten nach Ende des Vertrags nach § 13 zurück. Einen ausführlichen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO stellt der Anbieter auf Anfrage per E-Mail an buzuk3060@gmail.com in Textform zur Verfügung.

§ 15 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn das wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Gegebenheiten oder des Leistungsumfangs erforderlich ist und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Preise und der Kern der Leistung werden auf diesem Weg nicht geändert.

(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Ist der Nutzer Unternehmer und widerspricht er nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge und auf das Kündigungsrecht weist die Mitteilung hin. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit ihrer Zustimmung wirksam.

(3) Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor dem Abrechnungsmonat angekündigt, ab dem sie gelten sollen, und werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Stimmt der Nutzer nicht zu, läuft das Abonnement zum bisherigen Preis weiter; beide Seiten können es zum Ende des Abrechnungsmonats kündigen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Anschrift im Impressum).

§ 17 Streitbeilegung, Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung.

Stand: 10. September 2026